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Kreissynode: Mehr Kooperation bei Pfarrstellenbesetzungen

Prof. Dr. theol. Ralf Stolina

Kirchenkreis. Die Sommersynode des Ev. Kirchenkreises Kleve am Samstag, 11. Juni im Sonsbecker Kastell ebnet den Weg für eine Ausnahmeregelung: Die Delegierten aus den 20 Kirchengemeinden und dem Kirchenkreis entscheiden über die Beantragung der sogenannten „Erprobungsverordnung“ bei der Landeskirche. Damit würde der Ev. Kirchenkreis Kleve einer der ersten Kirchenkreise aller 38 rheinischen Kirchenkreise sein, der in einem Sonderverfahren über die Besetzung von Pfarrstellen innerhalb einer Region entscheidet. Bislang wählt jedes Presbyterium den oder die Pfarrer*in der eigenen Gemeinde. Bei sinkenden Pfarrstellenumfängen müssen Pfarrerinnen und Pfarrer demnächst gegebenenfalls mehr als eine Gemeinde betreuen, damit ein 100-prozentiger Pfarrstellenumfang erreicht werden kann. Damit die Einbeziehung mehrerer Gemeinden einer Region bei einer Neubesetzung möglich ist, bedarf es der Erprobungsverordnung. Die „Klever“ Erfahrungen können dann auch für andere Kirchenkreise hilfreich sein.

Die öffentlich tagende Synode startet um 8:30 Uhr mit einer Andacht von Pfarrer Harry Itrich. Um 10 Uhr beginnt ein ca. einstündiger Vortrag zu Formen christlicher Spiritualität. Ihn hält Prof. Dr. theol. Ralf Stolina (Bild). Der Pfarrer ist tätig am Seminar für Systemische Theologie an der Universität in Münster und Beauftragter für geistliche Begleitung der Ev. Kirche von Westfalen. Nach dem Vortrag wird eine geistliche Übung in der naheliegenden ev. Kirche das Thema vertiefen. Die Synode endet am Mittag mit Schlussrunde und Schlussakte im Kastell.

Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Superintendentur. Sie ist per E-Mail superintendentur.kleve@ekir.de, oder telefonisch unter 02823 / 94 44-31 erreichbar.

Info
Die Synode ist das höchste beschlussfassende Gremium im Kirchenkreis und wird vom Superintendenten des Kirchenkreises, Pfarrer Hans-Joachim Wefers geleitet. Die Kreissynode tagt öffentlich und setzt sich aus den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie weiteren gewählten und berufenen Abgeordneten zusammen. Diese werden von den 20 evangelischen Kirchengemeinden als Delegierte entsandt oder sind in anderer Funktion im Kirchenkreis beruflich oder ehrenamtlich tätig. Das Gebiet des Kirchenkreises umfasst alle Kirchengemeinden links des Rheins bis zur niederländischen Grenze, von Schenkenschanz-Keeken im Norden bis nach Straelen-Wachtendonk im Süden.

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