Text: Ekkehard Rüger/EKiR
Die Entscheidungen im Überblick: Synode.info
Bonn. Im Februar 2025 hatte die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland beschlossen, im landeskirchlichen Haushalt bis 2030 strukturell mindestens 33 Millionen Euro einzusparen. Die 80. Landessynode verabschiedete Maßnahmen mit einer Nettoeinsparsumme von 30,7 Millionen Euro. Das sind rund 20 Prozent des Kirchensteueraufkommens für den Haushalt. Darüber hinaus besteht Potenzial für weitere Einsparungen und Mehreinnahmen durch Prüfaufträge und die Einführung freiwilliger Elternbeiträge in den Schulen.
Die Finanzstrategie umfasst neben der Kompensation des prognostizierten Haushaltsdefizits von 26 Millionen Euro im Jahr 2030 auch einen Risikopuffer sowie ein Budget für künftige, noch nicht festgelegte Innovationen. Der Beschluss war in einem breit angelegten Prozess erarbeitet und in den synodalen Ausschüssen vor und während der Synode intensiv beraten worden. Gegenüber dem ursprünglich von der Kirchenleitung eingebrachten Vorschlag gab es inhaltliche und/oder finanzielle Anpassungen bei den Studierendengemeinden, dem Arbeitslosen- und dem Härtefonds, dem Landespfarramt für Weltanschauungsfragen, der Stabsstelle Vielfalt und Gender sowie der Flüchtlingsarbeit. Durch diese Anpassungen reduziert sich die ursprünglich vorgesehene Einsparsumme von 31,8 Millionen Euro um insgesamt 1,1 Millionen Euro.
Auch als kleinere Kirche weiter für andere da sein
Notwendig wurde der Finanzprozess wegen sinkender Einnahmen und steigender Kosten. So hat die rheinische Kirche im vergangenen Jahr rund 68.500 Mitglieder verloren, etwa je zur Hälfte durch Demografie und Austritte. Ziel ist es, vorausschauend zu handeln, bevor finanzielle Engpässe entstehen. Die kirchliche Arbeit soll unabhängiger von der Kirchensteuer werden. Die Evangelische Kirche im Rheinland will so auch als kleinere Kirche mit weniger Ressourcen weiter für andere da sein. Die Leitkriterien der Finanzstrategie für die Kirche der Zukunft sind zusammengefasst: unmittelbar an der Sache Christi orientiert; nahe bei den Menschen; flexibel in den Formen; effizient im Einsatz der verbleibenden Ressourcen. Darauf basiert das jetzt beschlossene Maßnahmenpaket, das sich nur auf den landeskirchlichen Haushalt bezieht. Ein Überblick über die wichtigsten Bereiche:
Anpassungen bei Studierendengemeinden (ESGn) und Wohnheimen
Die Evangelische Kirche im Rheinland ist Trägerin von ESGn an insgesamt neun Standorten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Aufgrund der zahlreichen Eingaben vor und während der Synode wurde beschlossen, dass die Marke „ESG“ auch künftig erhalten bleibt. Konzeptionell entwickeln sich die ESGn in den nächsten beiden Jahren auf Kirchenkreisebene partizipativ und standortbezogen weiter, zum Beispiel hin zu Gemeinden junger Erwachsener. Die Kontaktfläche zu den Hochschulen bleibt Teil der Konzepte. Die Landeskirche übernimmt dauerhaft Verantwortung für die neuen Gemeindeformen, indem sie diese finanziell unterstützt. In die Konzepte werden die Fragen des Studienbegleitprogramms für internationale Studierende und der Wohnheime aufgenommen.
Die Landeskirche gibt bis 2030 die Trägerschaft für ihre sechs Wohnheime mit insgesamt 381 Plätzen auf. Eine Übertragung der Wohnheime auf kirchliche Träger oder, falls das nicht möglich ist, auf Studierendenwerke oder andere Träger zur Übernahme des Betriebs und/oder der Gebäude wird partizipativ und standortbezogen geprüft. Falls das nicht möglich ist, wird eine anderweitige Nutzung (z. B. sozialer Wohnraum) erwogen. Sollte auch diese Option nicht realisierbar sein, wird ein Verkauf der Immobilien und Liegenschaften angestrebt.
Arbeitslosenfonds und Härtefonds werden weiter unterstützt
Die Landessynode hat entgegen dem ursprünglichen Vorschlag für eine Beibehaltung des Arbeitslosenfonds gestimmt und nur eine Kürzung um 250.000 Euro auf künftig 750.000 Euro beschlossen. Für den Härtefonds stellt die Landeskirche weiterhin 70.000 Euro (statt bisher 125.000 Euro) zur Verfügung. Gleichzeitig soll der Härtefonds in den Kollektenplan aufgenommen werden mit dem Ziel, die ursprüngliche Summe aufrecht zu erhalten.
Verzicht und Abmilderung von Kürzungen
Verzichtet hat die Landessynode auf eine 20-prozentige Kürzung in der Flüchtlingsarbeit. Die Kürzung bei der Stabsstelle Vielfalt und Gender wurde von den geplanten 20 Prozent auf 13,5 Prozent reduziert. Die Aufgabe des Landespfarramts für Weltanschauungsfragen im Jahr 2027 wurde zwar beschlossen. Neu ist aber der Prüfauftrag für eine Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche von Westfalen und möglichen weiteren Partnern in der Region, um eine gemeinsame Stelle für Weltanschauungsfragen zu etablieren. Dazu würde die rheinische Kirche dann auch einen finanziellen Beitrag leisten.
Evangelische Schulen in landeskirchlicher Trägerschaft
Die Evangelische Kirche im Rheinland trägt zehn evangelische Schulen mit besonderem kirchlichen Bildungsauftrag. Aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen wird die Finanzierung in substanziellem Umfang auf kontinuierliche, freiwillige Elternbeiträge umgestellt. Ziel ist es, die langfristige Stabilität und Handlungsfähigkeit der Schulen zu sichern und ihre Finanzierung nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen. Gleichzeitig gilt auch weiterhin: Niemand wird ausgeschlossen, weil Familien keinen Beitrag leisten können. Die Umsetzung ist ab dem Schuljahr 2027/28 geplant. Zugleich sind Investitionen zur Stärkung des evangelischen Profils sowie in die Gebäude vorgesehen.
Haus der Stille in Rengsdorf
Für das Haus der Stille hat die Landessynode den Vorschlag des Beirats aufgegriffen, einer Konzeptgruppe für die Entwicklung eines Finanzplans Zeit bis Anfang 2028 zu geben. Ziel ist, dass die Immobilie dann ab 2029 unabhängig von Kirchensteuermitteln weiterbetrieben werden kann. Die Landeskirche stellt weiterhin Finanzmittel für Personal in der geistlichen Begleitung zur Verfügung.
Vereinte Evangelische Mission (VEM)
Der Zuschuss zur VEM mit ihren 39 Mitgliedern (15 Kirchen in Afrika, 17 in Asien, sechs in Deutschland und die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel) wird um 20 Prozent reduziert. Die Reduzierung erfolgt in Schritten von jährlich zwei Prozentpunkten bis 2036. Gemeinsame Projekte zum Aufbau regionaler ökologischer Landwirtschaft, zur Traumaheilung oder zum Schutz von Frauen vor Gewalt sollen dadurch nicht gefährdet werden. Die Kürzungen werden für die Landeskirche nur zur Hälfte wirksam, da mehr Geld an den Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED) fließen wird.
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
Die beschlossene Maßnahme sieht Verhandlungen über eine schrittweise Reduzierung des Generalzuschusses an das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe vor. Verhandlungsziel ist eine Reduzierung des Zuschusses aus Kirchensteuermitteln im Umfang von 20 Prozent bis 2030. Für die Folgejahre ist eine kontinuierliche Anpassung an die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen vorgesehen. Bei der Reduzierung des Zuschusses geht es um organisatorische und finanzielle Synergien durch vertiefte Zusammenarbeit und die Vermeidung von Doppelstrukturen. Das verlangt eine gemeinsame strategische Klärung der Aufgabenverteilung von Kirche und Diakonie.
Verwaltungskosten
Neben zahlreichen Kürzungen in der Verwaltung wurde ein Prüfauftrag beschlossen, um Aufgaben und Strukturen des Landeskirchenamts zu vereinfachen und zu reduzieren. Das beinhaltet eine umfassende Aufgabenkritik und Synergien durch Kooperationen mit anderen Landeskirchen.
Unsere landessynodal Abgeordneten berichten am Mittwoch 28. Januar, 19 Uhr, im Haus der kreiskirchlichen Dienste einige der Ergebnisse und Erfahrungen der heute am Dienstag endenden Landessynode. Eine kurze Anmeldung in der Superintendentur 02823 94 44 31 wäre hilfreich, aber nicht erforderlich.